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Die Hochschule für Musik Saar bildet Prüfungskommissionen für jedes Eignungsprüfungsfeststellungsverfahren.
Die Prüfungskommissionen für die Lehramtsstudiengänge bestehen aus der Prodekanin oder dem Prodekan des zuständigen Fachbereiches als Vorsitzende oder Vorsitzendem beziehungsweise einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und jeweils einer Fachprüferin oder einem Fachprüfer für das künstlerische Hauptfach sowie für die Bereiche Gesang, Schulpraktisches Klavierspiel und Musiktheorie. Die Erweiterung der Prüfungskommission ist zulässig.
Die Mitglieder der Prüfungskommissionen werden von der Rektorin oder dem Rektor bestimmt.
Die Prüfungskommissionen beraten und beschließen in nichtöffentlicher Sitzung. Sie sind beschlussfähig, wenn alle bestimmten Mitglieder anwesend sind. Die Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum der oder des Vorsitzenden. Stimmenthaltung, geheime Abstimmung und Stimmrechtsübertragung sind nicht zulässig.
Die Rektorin oder der Rektor und die Prorektorin oder der Prorektor haben das Recht, in allen Prüfungskommissionen ohne Stimmrecht anwesend zu sein.