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Die Hochschule für Musik Saar bildet Prüfungskommissionen für jedes Eignungsprüfungsfeststellungsverfahren.
Die Prüfungskommissionen für die Grundstudiengänge (Bachelorstudiengänge) bestehen für das künstlerische Hauptfach/Schwerpunktfach in der Regel aus der Prodekanin oder dem Prodekan des Studienganges als Vorsitzende oder Vorsitzendem sowie mindestens zwei weiteren Fachprüferinnen oder Fachprüfern. In den Prüfungskommissionen in weiteren Fächern müssen zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfer anwesend sein.
Die Rektorin oder der Rektor und die Prorektorin oder der Prorektor haben das Recht, bei allen Prüfungskommissionen für die Grundstudiengänge ohne Stimmrecht anwesend zu sein.
Die Prüfungskommissionen für die Aufbaustudiengänge (Masterstudiengänge), mit Ausnahme des Studiengangs Master of Music, Künstlerisches Profil Ausrichtung Orchesterinstrument (Orchesterakademie), besteht aus der Rektorin oder dem Rektor als Vorsitzende oder Vorsitzendem, der Dekanin oder dem Dekan des betreffenden Fachbereiches sowie mindestens zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfern.
Die Prüfungskommission des Studiengangs Master of Music, Künstlerisches Profil Ausrichtung Orchesterinstrument (Orchesterakademie) besteht aus der Rektorin oder dem Rektor oder der Prorektorin oder dem Prorektor als Vorsitzende oder Vorsitzendem, mindestens drei Vertreterinnen oder Vertretern der betreffenden oder verwandten Fächer der Hochschule für Musik sowie mindestens drei Vertreterinnen oder Vertretern des Saarländischen Staatsorchesters. Die Hochschule für Musik Saar und das Saarländische Staatstheater stellen neben dem Vorsitz die gleiche Anzahl Kommissionsmitglieder. Die Mitglieder der Prüfungskommission werden jeweils durch die Rektorin oder den Rektor und die Generalintendantin oder den Generalintendanten des Saarländischen Staatstheaters bestimmt.
Der Prüfungskommission für die Konzertexamen gehören die Rektorin oder der Rektor als Vorsitzende oder Vorsitzender, drei Fachprüferinnen oder Fachprüfer sowie eine Fachprüferin oder ein Fachprüfer eines anderen Faches an.
Die Fachvertreterinnen oder Fachvertreter werden von der Rektorin oder vom Rektor bestimmt. Ist das betreffende Fach an der Hochschule für Musik Saar nur durch eine Lehrkraft vertreten, so ist eine Lehrkraft eines verwandten Faches in die Prüfungskommission zu berufen. Dasselbe gilt im Falle der Verhinderung einer Fachvertreterin oder eines Fachvertreters.
Prüfungsberechtigt sind grundsätzlich alle Lehrenden der Hochschule für Musik Saar. Studentische Hilfskräfte sind nicht prüfungsberechtigt. In den Prüfungskommissionen der Hauptfächer muss neben der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden mindestens eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer vertreten sein.
Die Prüfungskommissionen beraten und beschließen in nichtöffentlicher Sitzung. Sie sind beschlussfähig, wenn alle in der Eignungsprüfungsverordnung bestimmten Mitglieder anwesend sind. Die Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltung, geheime Abstimmung und Stimmrechtübertragung sind nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.