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Die schulpsychologischen Fachkräfte im Saarland bilden eine Landeskonferenz der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. In deren Geschäftsordnung ist vorzusehen, dass an ihren mindestens einmal pro Schulhalbjahr durchzuführenden Sitzungen die Fachaufsicht der Schulaufsichtsbehörde teilnimmt.
Die Landeskonferenz der Schulpsychologen und Schulpsychologinnen ist zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung des Schulpsychologischen Dienstes insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut: Abschnitt V Schlussvorschriften
gegenseitige Unterstützung bei der Bewältigung schulpsychologischer Aufgaben, vor allem durch Austausch von Erfahrungen aus der Fachpraxis,
Beratung über aktuelle Entwicklungen an saarländischen Schulen und deren Auswirkungen auf die Aufgabenstellung des Schulpsychologischen Dienstes sowie über den Bericht eines von der Schulaufsichtsbehörde zu einer jährlich stattfindenden Fachtagung entsandten Mitglieds der Landeskonferenz der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen,
Erarbeitung von Vorschlägen zu den Grundsätzen und Richtlinien der Schulpsychologie im Saarland.