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Der Schulsachkostenausgleich für Berufsschüler/innen, Berufsfachschüler/innen, Berufsaufbauschüler/innen, Fachschüler/innen und Fachoberschüler/innen beträgt 80 vom Hundert des anteilig auf einen Schüler/eine Schülerin entfallenden Zuschussbetrages, höchstens jedoch 1. für einen Berufsschüler/eine Berufsschülerin mit Teilzeitunterricht 465,00 DM, 2. für einen Berufsschüler/eine Berufsschülerin mit Vollzeitunterricht, einen Berufsfachschüler/eine Berufsfachschülerin oder einen Berufsaufbauschüler/eine Berufsaufbauschülerin 1.394,00 DM, 3. für einen Fachschüler/eine Fachschülerin mit Teilzeitunterricht 215,00 DM, 4. für einen Fachschüler/eine Fachschülerin mit Vollzeitunterricht 646,00 DM, 5. für einen Fachoberschüler/eine Fachoberschülerin 1.101,00 DM.
Der sich nach Absatz 1 ergebende Schulsachkostenausgleich wird zur Abgeltung der laufenden Ausgaben für Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens, deren Einzelwerte 800,00 DM übersteigen, um einen Festbetrag je Schüler/in erhöht. Dieser Festbetrag beträgt 1. für einen Berufsschüler/eine Berufsschülerin mit Teilzeitunterricht 12,00 DM, 2. für einen Berufsschüler/eine Berufsschülerin mit Vollzeitunterricht, einen Berufsfachschüler/eine Berufsfachschülerin oder einen Berufsaufbauschüler/eine Berufsaufbauschülerin 36,00 DM, 3. für einen Fachschüler/eine Fachschülerin mit Teilzeitunterricht 7,00 DM, 4. für einen Fachschüler/eine Fachschülerin mit Vollzeitunterricht 20,00 DM, 5. für einen Fachoberschüler/eine Fachoberschülerin 8,00 DM.