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Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
das Studium in einer für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Fachrichtung an einer Hochschule oder an einer Fachhochschule in einem akkreditierten Studiengang mit einer Masterprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung abgeschlossen hat und
nach dem Ergebnis eines Eignungsfeststellungsverfahrens und eines amtsärztlichen Gutachtens körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst uneingeschränkt geeignet ist.
Die Bewerberin oder der Bewerber sollte im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.