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Die obersten Landesbehörden sind mit der Einrichtung der Fördermitteldatenbank verpflichtet, alle erforderlichen Daten der Fördermittelverwaltung ihres Geschäftsbereichs dem Ministerium der Finanzen in aktualisierter Form elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Verfahren zur Bereitstellung der erforderlichen Daten regelt eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen.
Die für die Fördermitteldatenbank im Saarland erforderlichen Daten sind zu pflegen.