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Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.
das 67. Lebensjahr vollendet und
die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie haben. Die vorzeitige…
Altersrente für langjährig Versicherte und
das 63. Lebensjahr vollendet und
Versicherte, die vor 1964 geboren sind und insgesamt 45 Jahre Zeiten nach § 23 Absatz 8 Satz 2 zweiter Halbsatz zurückgelegt haben, können die vorzeitige…
Altersrente für langjährig Versicherte,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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