SGGEGAG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 SGGEGAG SLGesetz Nr. 630 zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes Vom 18. Juni 1958 § 10Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDieses Gesetz tritt am Ersten des dritten auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Monats in Kraft. § 10