Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Urlaubsentgelt ist um 50 Prozent als zusätzliches Urlaubsgeld zu erhöhen. Das Urlaubsentgelt beträgt je Urlaubstag 1/65 des Gesamtverdienstes während der letzten abgerechneten 13 Wochen (Gesamtverdienst geteilt durch 65).
Für Angestellte ist für jeden Urlaubstag ein zusätzlicher Betrag von 2,4 Prozent (50 Prozent von 1/21) der monatlichen Gehaltsbezüge zu zahlen. Die Urlaubsvergütung ist bei Antritt des Urlaubs fällig und im Voraus zu zahlen.