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Beamte mit Dienstbezügen nach der Besoldungsordnung A in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern erhalten eine Sitzungsvergütung, wenn sie
als Protokollführer regelmäßig an Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse sowie der Ortsräte teilnehmen, soweit diese jeweils ganz oder überwiegend außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit stattfinden,
bei mindestens zwei Sitzungen im Kalendermonat das Protokoll führen und
für diese Arbeitsleistung aus dienstlichen Gründen keine Dienstbefreiung innerhalb des Kalendermonats, in dem die Sitzungen stattgefunden haben, und des folgenden Kalendermonats erhalten.
Die Protokollführung einer Sitzung kann nur einem Beamten zugerechnet werden.
Ein allgemein mit der Sitzungstätigkeit verbundener Aufwand ist durch die Sitzungsvergütung abgegolten. Reisekostenrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.