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Junge Menschen sind bei Vorhaben des Landes, die ihre Belange betreffen, altersgemäß, diskriminierungsfrei, differenzsensibel und inklusiv zu beteiligen.
Mindestens jedes zweite Jahr wird von der Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung unter Beteiligung des für Jugend zuständigen Ministeriums und des Landtags des Saarlandes ein Beteiligungsforum durchgeführt, an dem alle interessierten jungen Menschen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, teilnehmen können.
Auf dem Beteiligungsforum werden Vorschläge und Forderungen junger Menschen an die Landespolitik entwickelt. Zudem sollen junge Menschen an Vorhaben des Landes beteiligt werden, welche ihre Belange betreffen. Der Landtag berät die auf dem Forum mehrheitlich befürworteten Forderungen und Vorschläge in den zuständigen Ausschüssen und im Plenum. Die Landesregierung nimmt öffentlich Stellung, inwieweit sie Maßnahmen auf Grundlage der Vorschläge und Forderungen umsetzt.
Mindestens jedes zweite Jahr beteiligt die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung in einem altersgemäßen Verfahren Kinder bis zur Vollendung des elften Lebensjahres an den Vorhaben des Landes, welche die Belange junger Menschen betreffen. Hierzu kann eine geeignete Einrichtung oder Organisation beauftragt werden. Die Landesregierung nimmt öffentlich Stellung, inwieweit sie Maßnahmen auf Grundlage der Vorschläge und Forderungen umsetzt.
Mittels leicht zugänglichen analogen und digitalen Verfahren können sich junge Menschen jederzeit zu Vorhaben des Landes äußern sowie ihre Vorschläge und Forderungen einbringen. Diese Verfahren werden von der Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung entwickelt oder beauftragt.