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Das für Jugend zuständige Ministerium richtet zur Planung, Umsetzung und Begleitung von Beteiligungsverfahren im Saarland eine „Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung“ ein. Die Fach- und Servicestelle dient jungen Menschen, Fachkräften, ehrenamtlich Tätigen sowie der Öffentlichkeit als zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Beteiligung von jungen Menschen im Saarland.
Zur Unterstützung von Beteiligungsverfahren auf kommunaler Ebene berät die Fach- und Servicestelle die saarländischen Kommunen bei der Entwicklung und Durchführung geeigneter Beteiligungsverfahren für junge Menschen.
Die Fach- und Servicestelle ist in Abstimmung mit dem für Jugend zuständigen Ministerium für die Planung, Durchführung und Begleitung von Beteiligungsverfahren auf Landesebene zuständig. Zu den Beteiligungsverfahren zählen insbesondere die nach diesem Gesetz bestimmten Formate und Instrumente: Das Beteiligungsforum für junge Menschen und das Beteiligungsverfahren für Kinder (§ 3), die Entwicklung und Vorhaltung von leicht zugänglichen analogen und digitalen Verfahren zur Beteiligung (§ 3), der Jugendcheck (§ 4), die Durchführung des Fachkräftenetzwerks Jugendbeteiligung (§ 6) und die Umsetzung des „Fonds für junge Ideen“ (§ 7).
Im Einvernehmen mit dem für Jugend zuständigen Ministerium und unter Beteiligung junger Menschen entwickelt die Fach- und Servicestelle bestehende Formate weiter sowie entwirft und erprobt weitere geeignete Beteiligungsformate.
Die Aufgabenwahrnehmung der Fach- und Servicestelle für Leistungen nach diesem Gesetz erfolgt fortlaufend in Abstimmung mit dem für Jugend zuständigen Ministerium. Weitere Regelungen, insbesondere zur Aufgabenwahrnehmung und Personalisierung der Fach- und Servicestelle, können durch Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffen werden.