Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland (Saarländisches Kinderschutzgesetz - SKG) Vom 15. November 2023*)
Die Landesregierung evaluiert spätestens nach Ablauf von fünf Jahren die Wirkungen dieses Gesetzes auf den Kinderschutz und berichtet dem Landtag über das Ergebnis der Evaluierung.
§ 17 SKG
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