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Die oder der Kinderschutzbeauftragte berichtet der Landesregierung alle drei Jahre, erstmalig zum 31. Dezember 2026, über die Lage des Kinderschutzes im Saarland.
Die oder der Kinderschutzbeauftragte ist auch nach Beendigung ihres oder seines Amtes verpflichtet, über die ihr oder ihm amtlich bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.