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Die Landesregierung erstellt unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zu den wesentlichen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen sowie zu den wesentlichen Klimaanpassungsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele nach § 4 (Klimaschutzkonzept). Mit der Konzepterstellung wird unmittelbar nach Inkrafttreten des SKSG begonnen. Das Konzept wird spätestens alle vier Jahre auf Grundlage der Monitoringberichte nach § 7 fortgeschrieben.
Bei der Erstellung und Fortführung des Klimaschutzkonzeptes sollen insbesondere folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bei der Erstellung und Fortschreibung des Konzeptes sind die Wirkungsbeiträge und Wechselwirkungen durch Maßnahmen der anderen Länder, des Bundes und der Europäischen Union zum Klimaschutz zu berücksichtigen. Das Konzept dient als Entscheidungsgrundlage für das Erreichen der Ziele nach § 4.
Vorschläge, Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der in § 4 genannten Klimaschutzziele, differenziert nach den Sektoren
Energiewirtschaft,
Industrie,
Gebäude,
Verkehr,
Landwirtschaft,
Abfallwirtschaft sowie
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft,
Strategien und Maßnahmen zur Erreichung des in § 10 Absatz 3 verankerten Ziels der netto-treibhausgasneutralen Landesverwaltung,
Strategien und Maßnahmen zur Anpassung des Saarlandes an die negativen Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere in den in § 5 Absatz 2 Satz 1 genannten Bereichen,
Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierung der dargestellten Strategien und Maßnahmen.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände können in eigener Verantwortung eigene, an die Gegebenheiten vor Ort angepasste Klimaschutzkonzepte zur Leistung ihres Beitrags zum Klimaschutz sowie zur Klimaanpassung erstellen und fortführen.
Die Landesregierung leitet dem Landtag den Entwurf des Klimaschutzkonzeptes zu und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahme des Landtags bezieht die Landesregierung in ihre Entscheidung über das Klimaschutzkonzept ein. Wird die Stellungnahme des Landtags nicht berücksichtigt, hat die Landesregierung dies schriftlich zu begründen.
Das Klimaschutzkonzept und dessen Umsetzungsstand sind der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet zur Verfügung zu stellen.