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Das Studium für ein Lehramt ist an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Möglichkeiten der Kooperation von Hochschulen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften sollen genutzt werden.
Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen im Ausland erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, wenn das Ministerium für Bildung und Kultur ihre Gleichwertigkeit festgestellt hat.
Die Studien- und Prüfungsordnungen sind so zu gestalten, dass die Studienziele einschließlich der Prüfungen und der in den jeweiligen Studiengang einbezogenen Schulpraktika innerhalb der Regelstudienzeit erreicht werden können.