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Das Studium für ein Lehramt an öffentlichen Schulen schließt mit der Ersten Staatsprüfung, der Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Staatsprüfung ab. An Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen im Rahmen von lehramtsbezogenen Studiengängen abgelegte Prüfungen sind Bestandteil der Ersten Staatsprüfung.
Die Erste und die Zweite Staatsprüfung werden vor dem Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen abgelegt, das beim Ministerium für Bildung und Kultur eingerichtet ist.