Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zu den Lehrerlaufbahnen des höheren Dienstes gehören die Laufbahn für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Klassenstufen 5 bis 13), die Laufbahn für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) und die Laufbahn für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die Befähigung für eine Lehrerlaufbahn des höheren Dienstes wird durch die entsprechende Lehramtsbefähigung nachgewiesen. Der Erwerb der Lehramtsbefähigung richtet sich nach den Vorschriften des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes[4]. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Für die Laufbahn für das Lehramt an beruflichen Schulen kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorsehen, dass der Vorbereitungsdienst bis zu zwei Jahre dauert. § 3 Absatz 3 gilt entsprechend.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement