§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SLVOAusnahmen
der Nichtgebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, die oberste Aufsichtsbehörde im…
§ 1 Abs. 2 SVG§ 10Abs4S7DVZustV SLVerordnung über die zuständigen Behörden nach der Verordnung zur Durchführung des § 10 Abs. 4 Satz 7 des Soldatenversorgungsgesetzes Vom 9. Oktober 1970
Für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist zuständige Behörde im Sinne des Absatzes 1 die oberste Dienstbehörde und, sofern…
§ 18 Abs. 1 AZVO NRWVerordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen
Bei den Gemeinden, den Gemeindeverbänden und den anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts…
§ 83 Abs. 1 SDGSaarländisches Disziplinargesetz (SDG) Vom 13. Dezember 2005*
1Für die Beamten und Beamtinnen der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und…
§ 37 FrUrlV NRWVerordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
Bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts tritt in…