Art. 26b SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen im…
Art. 13 Nr. 2 Buchst. b SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In Satz 2 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 17 Nr. 2 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In § 4 Abs. 2 werden die Wörter „Die Landesdirektionen sind“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt.
Art. 26 Nr. 1 Buchst. a SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter „Landesdirektionen als höhere Ausländerbehörden“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen als höhere Ausländerbehörde“…
Art. 52 Nr. 3 Buchst. a SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In Absatz 2 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.