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Das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 183), wird wie folgt geändert:
§ 32 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „§§ 202, 203 und 205“ wird durch die Angabe „§§ 203, 205, 206 und 209“ ersetzt.
B) Nach den Wörtern „Bürgerlichen Gesetzbuches“ wird die Angabe „(BGB)“ eingefügt.
In § 124 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter „des Bürgerlichen Gesetzbuches“ durch die Angabe „BGB“ ersetzt.
§ 59 wird wie folgt gefasst:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
§ 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.