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Für den Umschlag von gefährlichen Gütern hat der Betreiber der Umschlaganlage zwei feste Fluchtwege zur Verfügung zu stellen. Soweit gleiche Sicherheit nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch anerkannte Sicherheitssysteme in Verbindung mit einem gesicherten Übergang, sind die Fluchtwege an Bug und Heck anzulegen. Einer dieser Fluchtwege kann durch ein zu Wasser gelassenes, jederzeit sicher erreichbares, betriebsbereites Beiboot ersetzt werden.
Für den Umschlag von gefährlichen Gütern hat der Betreiber der Umschlaganlage zwei feste Fluchtwege zur Verfügung zu stellen. Soweit gleiche Sicherheit nicht…
An der Anlegeseite sind Rettungsringe, Boots- und Leinenhaken bereitzuhalten. Jeder vom Betreiber der Anlage für das Schiffs- und Bedienungspersonal…
Der Betreiber der Umschlaganlage und der Schiffsführer haben geeignete Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass gefährliche Güter oder wassergefährdende…
Der Betreiber der Umschlaganlage und der Schiffsführer oder Obhutspflichtige haben geeignete Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass gefährliche Güter oder…
Der Betreiber der Umschlaganlage und der Schiffsführer oder Aufsichtspflichtige haben geeignete Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass gefährliche Güter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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