Art. 1 Nr. 7 Buchst. c SN-10275Elfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung
In Seite 2 werden die zum Finanzamt Borna gehörenden Wörter „Landkreis Leipziger Land“ durch die Wörter „Vom Landkreis Leipzig die Gemeinden Böhlen, Borna,…
Art. 1 Nr. 3 Buchst. a SN-2685Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung
In Spalte 1 wird nach dem Wort „Bautzen“ das Wort „Borna“ eingefügt. In Spalte 2 werden nach den Worten „Landkreis Bautzen“ die Worte „Landkreis Leipziger Land“…
§ 21 SN-1260Verwaltungseinheit Waldheim
Zwischen der Stadt Waldheim als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Dohna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Müglitztal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 27 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Lohmen als erfüllender Gemeinde und der Stadt Stadt Wehlen ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.