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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes (SächsUVGZuVO) vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 438) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
In § 1 werden die Wörter „Landesdirektion Chemnitz“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
Die Überschrift des § 3 wird wie folgt gefasst:
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 7 Unterhaltsvorschussgesetz“ durch die Wörter „§ 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes“ ersetzt.
Nach § 1 werden folgende §§ 2 und 3 eingefügt:
die Erstattung gezahlter Unterhaltsleistungen sowie die Auszahlung der Bundesmittel nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Satz 2 des Sächsischen…
Zuständigkeiten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.