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§ 4 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung, der zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1, 4 und 6“ durch die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 6“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 2 und 3“ durch die Angabe „§ 3 Abs. 2 bis 4“ ersetzt.
In Absatz 2 wird nach der Angabe „Absatz 1“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt.
Nummer 4.2 wird durch die folgenden Nummern 4.2 und 4.3 ersetzt:
In Absatz 1 werden die Wörter „Zweigstellen nach § 3 Absatz 1 und 6 sind“ durch die Wörter „Zweigstelle nach § 3 Absatz 1 ist“ ersetzt.
Die Angaben zu Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 werden durch folgende Angabe ersetzt: „Unterabschnitt 2 (weggefallen)“.
§ 11 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.