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Das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503, 553), wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 1 nach dem Wort „Sachsen“ ein Komma und die Wörter „Grundsatz der Raumordnung zum Hochwasserschutz“ eingefügt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden nach dem Wort „ Sachsen “ ein Komma und die Wörter „ Grundsatz der Raumordnung zum Hochwasserschutz “ eingefügt.
Folgender Absatz 3 wird angefügt:
„(3) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.“
Dem § 15 wird folgender Absatz 7 angefügt: „(7) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist das Raumordnungsverfahren nach den Bestimmungen des § 16 ROG durchzuführen.“
Dem § 16 werden die folgenden Sätze angefügt: „Sofern raumbedeutsame Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes der Planfeststellung und eines Zielabweichungsverfahrens bedürfen, sollen beide Verfahren zeitlich parallel und in enger Abstimmung durchgeführt werden; in diesen Fällen ist über das Zielabweichungsverfahren innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Bei der Entscheidung über das Zielabweichungsverfahren sind die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.“
In § 4 Abs. 5 Satz 2 wird nach dem Wort „Anlage” die Angabe „1” eingefügt.
Das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG ) vom 24. Juni 1992 (SächsVB1.S. 259), geändert durch…
„a) Landesweiter Raumordnungsplan oder Landesentwicklungsplan nach § 8 ROG in Verbindung mit § 3 SächsLPlG“. bb) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 4 Abs. 1…
Das Landesplanungsgesetz vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2025 (SächsGVBl. S. 350) geändert…
„4.7 öffentliche Hochwasserschutzanlagen (§ 78 SächsWG)“.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.