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Die Kurtaxe wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage, längstens jedoch für 42 Tage pro Kalenderjahr, berechnet. Dies gilt auch bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr. Die Höhe der Kurtaxe pro Aufenthaltstag ergibt sich aus der Anlage 1.
Der Tag des Eintreffens in einem Kurbezirk und der Abreisetag gelten für die Berechnung der Kurtaxe als ein Tag. Bemessungsgrundlage hierfür ist der Tagessatz für den Tag des Eintreffens in einem Kurbezirk. Fallen ein oder mehrere Aufenthalte in verschiedene Kurzonen, ist die Kurtaxe anteilig zu berechnen.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann auf Antrag des Kurtaxpflichtigen unabhängig vom tatsächlichen Aufenthalt in einem Kurbezirk die Kurtaxe für ein Jahr pauschal erhoben werden (Jahreskurtaxe). Die Höhe der Jahreskurtaxe ergibt sich aus der Anlage 1. Mit einer Jahreskurtaxe abgegoltene Aufenthaltstage werden bei der Kurtaxberechnung nach Absatz 1 nicht berücksichtigt.
Schuldner der Kurtaxe ist, wer im Kurbezirk, ohne dort seine Hauptwohnung zu haben, Unterkunft nimmt oder Kur- oder Erholungseinrichtungen der Staatsbäder in…
Schuldner der Kurtaxe ist, wer Kur- oder Erholungseinrichtungen der Staatsbäder in Anspruch nimmt oder im Kurbezirk Unterkunft nimmt, ohne dort seine…
Die zum Einzug der Kurtaxe Verpflichteten erhalten Kurkarten. Hierfür kann ein Abschlag von 5 EUR pro Kurkarte erhoben werden. Die innerhalb eines…
Kurtaxpflichtig ist, wer in einem Kurbezirk Unterkunft nimmt, ohne dort seine Hauptwohnung zu haben. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob von der…
Personen, die ausschließlich im Rahmen eines Tagesausfluges jedoch nicht zu Kurzwecken einzelne Kur- oder Erholungseinrichtungen nutzen;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.