§ 3 Abs. 2 APOAA NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Leiterin oder der Leiter des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, bei dem oder der die Bewerberin oder der Bewerber beschäftigt ist, hat sich in einer…
§ 3 Abs. 2 RpflAOVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerausbildungsordnung (RpflAO) Vom 2. August 2011
Die Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst ist an die Einstellungsbehörde (§ 2 Absatz 1) zu richten. Dem Bewerbungsgesuch…
§ 3 Abs. 1 AOJ Vollz. g. D.Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Justizdienst (Fachgebiet Vollzugs- und Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten) - AOJ Vollz. g. D. - Vom 21. Mai 2013
Über die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet das Ministerium der Justiz. Zuvor leitet dieses die Antragsunterlagen der Bewerberinnen…
§ 3 Abs. 3 APO JFW NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer bereits im Justizdienst steht, reicht das Gesuch auf dem Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann auf…
§ 16 Abs. 1 JAOVerordnung zur Ausführung des Gesetzes über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsordnung - JAO -) Vom 3. Oktober 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 2004
Die Bewerberin/der Bewerber hat ihr/sein Gesuch um Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten…