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Die Sächsische Laufbahnverordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 532), die durch die Verordnung vom 4. März 2016 (SächsGVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 18 Absatz 2 werden die Wörter „und im Dienst überdurchschnittliche Leistungen bewiesen haben“ durch die Wörter „oder in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben“ ersetzt.
§ 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 7 wird das Wort „und“ gestrichen.
In Nummer 8 werden die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung“ gestrichen und der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
Die folgenden Nummern 9 und 10 werden angefügt:
„9. Lehramtsprüfungsordnung II vom 12. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 9), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und
Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.“
§ 31 Absatz 3 bis 6 wird aufgehoben.
§ 32 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird aufgehoben.
Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1 und 2.
Der Absatz 4 wird Absatz 3 und in Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „Absatz 2“ durch die Angabe „Absatz 1“ ersetzt.
Der Absatz 5 wird Absatz 4 und in Satz 1 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Absatz 4 Satz 1 Nr. 3“ durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 3“ ersetzt.
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