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Die Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 229), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Juli 2025 (SächsGVBl. S. 313) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In der Anlage wird in Teil 1 Nummer 1 in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „4 240“ durch die Angabe „4 280“ ersetzt.
In Nummer 2 Buchstabe i wird in der Spalte „Unterrichtsstunden“ die Angabe „11 160“ durch die Angabe „11 240“ ersetzt.
In Nummer 1 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „4 512“ durch die Angabe „4 541“ ersetzt.
In Teil 3 Nummer 3 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „5 640“ durch die Angabe „5 600“ ersetzt.
In Nummer 3 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „5 680“ durch die Angabe „5 640“ ersetzt.
Die Anlage der Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 229), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. Juli 2022 (SächsGVBl. 462) geändert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.