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Das Sächsische Wahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 422) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Ausschluss vom Wahlrecht Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.“
§ 13 wird wie folgt geändert:
Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.“
Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5) Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.“
§ 32 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die nach § 13 Absatz 5 zulässige Hilfe bei der Stimmabgabe bleibt unberührt. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.“
dass nach § 13 Absatz 4 des Sächsischen Wahlgesetzes alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben können und eine Ausübung des…
Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können…
In Absatz 3 werden nach dem Wort „soll“ die Wörter „eine Bevollmächtigte oder“ eingefügt.
„6. dass und unter welchen Voraussetzungen nach § 13 Absatz 5 des Sächsischen Wahlgesetzes Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer…
Folgender Absatz 3 wird angefügt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.