Art. 2 Nr. 3 Buchst. c SN-18558Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verbesserung der Sicherheit baulicher Anlagen
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und die Angabe „2“ durch die Angabe „3“ ersetzt.
Art. 2 Nr. 1 SN-12066Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Garagen und Stellplätze und zur Änderung der Sächsischen Feuerungsverordnung
In § 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 42 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200)“ durch die Angabe „§ 42 der Sächsischen Bauordnung…
Art. 4 Nr. 1 SN-2035Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und zur Änderung anderer Verordnungen
In § 4 Abs. 5 wird die Angabe „Gasfeuerstätten nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 SächsBO“ durch die Wörter „Nichtleitungsgebundene Gasfeuerstätten zur Beheizung von…
Art. 2 Nr. 1 SN-10385Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung
bei raumluftunabhängigen Feuerstätten einmal alle zwei Jahr
Art. 4 Abs. 2 SN-9612Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Feuerungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Sächsische Feuerungsverordnung (SächsFeuVO) vom 17. September 1998 (SächsGVBl. S. 516), geändert durch Verordnung…