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Die Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 229), die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift und Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 von § 6, § 8 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 Absatz 3 Satz 1 bis 4 und Absatz 4 Satz 2 sowie § 12 1. Halbsatz wird jeweils das Wort „Schüler“ durch die Wörter „Schülerinnen und Schüler“ ersetzt.
§ 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Formulare Werden Formulare durch die Schulaufsichtsbehörde für den Antrag auf staatliche Finanzhilfe und die Meldung der Schülerzahlen gemäß § 8 vorgegeben, sind diese zu verwenden.“
Teil 2 der Anlage wird wie folgt geändert:
In Abschnitt 1 Nummer 9 bis 17 wird jeweils das Wort „Schüler“ durch die Wörter „Schülerinnen und Schüler“ ersetzt.
Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 werden nach dem Wort „für“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
In Nummer 2 wird das Wort „Diätassistenten“ durch das Wort „Diätassistenz“ ersetzt.
Nummer 5 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchstabe a werden vor den Wörtern „Gesundheits- und Krankenpfleger“ die Wörter „Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie“ und werden nach dem Wort „für“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt. bbb) In Buchstabe b werden vor den Wörtern „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ die Wörter „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie“ und werden nach dem Wort „für“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt. dd) Nummer 7 wird wie folgt geändert: aaa) In der Tabellenzeile vor Buchstabe a wird das Wort „Assistenten“ durch das Wort „Assistenz“ ersetzt. bbb) In Buchstabe a werden vor dem Wort „Medizinisch“ die Wörter „Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und“ eingefügt. ccc) In Buchstabe b werden vor dem Wort „Medizinisch“ die Wörter „Medizinisch-technische Radiologieassistentin und“ eingefügt. ddd) In Buchstabe c werden vor dem Wort „Medizinisch“ die Wörter „Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und“ eingefügt. eee) In Buchstabe d werden vor dem Wort „Veterinärmedizinisch“ die Wörter „Veterinärmedizinisch-technische Assistentin und“ eingefügt. ee) Nummer 9 wird wie folgt geändert: aaa) In Buchstabe a werden vor dem Wort „Masseur“ die Wörter „Masseurin und medizinische Bademeisterin sowie“ eingefügt. bbb) In Buchstabe b werden vor dem Wort „Physiotherapeut“ die Wörter „Physiotherapeutin und“ eingefügt. ff) In Nummer 10 wird das Wort „Assistenten“ durch das Wort „Assistenz“ ersetzt. gg) In Nummer 11 wird das Wort „Podologen“ durch das Wort „Podologie“ ersetzt. hh) Nummer 12 wird aufgeboben. ii) Nummer 13 wird Nummer 12. jj) In Nummer 12 werden vor dem Wort „Notfallsanitäter“ die Wörter „Notfallsanitäterin und“ eingefügt. kk) Die folgenden Nummern 13 und 14 werden angefügt: lfd. Nr. | Beruf | ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte „13. | Anästhesietechnische Assistenz | 1 791 | 386,5 | 625 (300) | 200 (175)
| Operationstechnische Assistenz | 1 791 | 386,5 | 625 (300) | 200 (175)“.
Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort „Musikinstrumentenbauer“ durch das Wort „Musikinstrumentenbau“ ersetzt.
In Nummer 1 werden vor dem Wort „Geigenbauer“ die Wörter „Geigenbauerin und“ eingefügt.
In Nummer 2 werden vor dem Wort „Handzuginstrumentenmacher“ die Wörter „Handzuginstrumentenmacherin und“ eingefügt.
In Nummer 3 werden vor dem Wort „Musikinstrumentenbauer“ die Wörter „Musikinstrumentenbauerin und“ eingefügt.
Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 wird wie folgt gefasst: Abschnitt | ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte „Unterabschnitt 4: Berufsfachschule für das Uhrmacherhandwerk | 1 470 | 2 490 | 240 (115,5) | 77 (67,5)“.
In Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 bis 4 wird das Wort „Schüler“ jeweils durch die Wörter „Schülerinnen und Schüler“ ersetzt.
In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
Die Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 wird wie folgt gefasst:
In § 3 Nummer 6 wird die Angabe „1 120“ durch die Angabe „1 040“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.