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§ 6 Satz 1 der Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 229), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 13. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 585) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nummer 6 wird das Wort „und“ am Ende durch ein Komma ersetzt.
In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
Nach Nummer 7 werden folgende Nummern 8 bis 10 eingefügt: „8. Berufsschule, Förderschwerpunkt Sehen: 5,
Berufsschule, Förderschwerpunkt Hören: 6 und
Berufsschule, Förderschwerpunkt Sprache: 6.“
In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
§ 8 wird wie folgt geändert:
Teil 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.