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Die Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 229), die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 9 wird das Wort „und“ am Ende durch ein Komma ersetzt.
In Nummer 10 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
Nach Nummer 10 wird folgende Nummer 11 eingefügt:
„11. Berufsschule, zweijähriges Berufsvorbereitungsjahr: 16.“
§ 7 wird aufgehoben.
§ 8 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Die Meldungen erfolgen unter Angabe der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler in den gebildeten Klassen, Kursen und Gruppen getrennt nach Klassen- und Jahrgangsstufen oder Ausbildungsjahren.“
In Satz 5 werden die Wörter „5. Mai spätestens am 19. Mai“ durch die Wörter „4. April spätestens am 18. April“ ersetzt.
Die Anlage wird in Teil 1 Nummer 2 wie folgt geändert:
Nach dem Buchstaben j wird folgender Buchstabe k eingefügt: Buchstabe | Schwerpunkt | Unterrichtsstunden „k) | mit dem Förderschwerpunkt Lernen – Klassen zur Erlangung der Berufsreife | 2 640“.
Die bisherigen Buchstaben k bis o werden die Buchstaben l bis p.
In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
Teil 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 wird wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.