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§ 11 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Zuständigkeiten zum Vollzug atom- und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften (Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht – AtStrZuVO) vom 17. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 173) wird aufgehoben.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Zuständigkeiten zum Vollzug atom- und strahlenschutzrechtlicher…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Zuständigkeiten zum Vollzug atom- und strahlenschutzrechtlicher…
Die Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über…
die Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht vom 17. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 173), die zuletzt durch die Verordnung vom 25. Februar 2010…
Die Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen nach Absatz 1 bleibt unberührt für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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