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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter (Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung – FAZustVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539) wird wie folgt geändert:
Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 2.1 wird Spalte 2 wie folgt gefasst: „Festsetzung und Erhebung der Spielbankabgabe, Mitteilung und Auszahlung des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen“.
In Nummer 2.2 werden unter dem Wort „Steueraufsicht“ in Spalte 2 die Wörter „Spielbank Chemnitz“ und in Spalte 3 die Wörter „Chemnitz-Mitte“ eingefügt.
In Nummer 8 Buchst. a Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Zwickau-Stadt gehörenden Wörtern das Wort „Auerbach“ gestrichen.
In Nummer 8 Buchst. b Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Hohenstein-Ernstthal gehörenden Wörtern das Wort „Auerbach“ gestrichen.
In Nummer 9 Buchst. a Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Zwickau-Stadt gehörenden Wörtern das Wort „Auerbach“ gestrichen.
In Nummer 11 Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Plauen gehörenden Wörtern das Wort „Auerbach“ gestrichen.
Nach Nummer 12 wird folgende Nummer 13 angefügt:
Nummer | was | Ort | Freistaat Sachsen „13. | Kontenabrufe auf Ersuchen anderer Behörden und Gerichte nach § 93 Abs. 8 AO 1977 | Dresden I | Freistaat Sachsen“.
Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
Die zum Finanzamt Auerbach gehörenden Wörter in den Spalten 1 und 2 werden gestrichen.
In Spalte 2 wird bei den zum Finanzamt Hoyerswerda gehörenden Wörtern das Wort „Knappensee“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Plauen gehörenden Wörter wie folgt gefasst: „Kreisfreie Stadt Plauen und Vogtlandkreis“.
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