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Das Gesetz zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen des Sächsischen Landtages (Fraktionsrechtsstellungsgesetz) vom 24. August 1998 (SächsGVBl. S. 459, 1999 S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426), wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 wird aufgehoben.
Absatz 4 wird Absatz 3.
§ 5 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
Buchstabe a wird gestrichen.
Die Buchstaben b bis f werden die Buchstaben a bis e.
In Absatz 4 wird die Angabe „§ 3 Absatz 4 Satz 3“ durch die Angabe „§ 3 Abs. 3 Satz 3“ ersetzt.
§ 3 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
§ 5 wird wie folgt geändert:
Satz 3 wird gestrichen.
Der bisherige § 22 wird § 25 und wird wie folgt geändert:
§ 30 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.