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Das Fraktionsrechtsstellungsgesetz vom 24. August 1998 (SächsGVBl. S. 459; 1999 S. 130), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Zuschuß“ durch das Wort „Zuschuss“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Zuschuß“ durch das Wort „Zuschuss“ ersetzt.
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Fraktionen sind berechtigt, aus den Zuschüssen nach Absatz 1 eine allgemeine Rücklage zu bilden. Die Zuschüsse dürfen übertragen werden. Über die Wahlperiode hinaus dürfen Zuschüsse nur in Höhe von 35 Prozent der Zuschüsse des letzten Jahres der vorangegangenen Wahlperiode übertragen werden. Soweit eine Fraktion Darlehen oder Kredite aufnimmt, sind diese spätestens zum Ende der laufenden Wahlperiode abzulösen; die Rückführung ist in den jährlichen Rechnungslegungen gesondert nachzuweisen.“
§ 5 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.
In Absatz 4 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.
In Absatz 5 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt und das Wort „daß“ wird durch das Wort „dass“ ersetzt.
In Absatz 6 werden die Wörter „vom Hundert“ durch das Wort „Prozent“ ersetzt.
§ 9 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Nummer 2 wird das Wort „Fraktionsbeschluß“ durch das Wort „Fraktionsbeschluss“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „Beschluß“ durch das Wort „Beschluss“ ersetzt.
In § 4 Satz 2 des Gesetzes zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen des Sächsischen Landtages (Fraktionsrechtsstellungsgesetz) vom 24. August 1998…
In Absatz 4 wird die Angabe „§ 3 Absatz 4 Satz 3“ durch die Angabe „§ 3 Abs. 3 Satz 3“ ersetzt.
§ 3 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
In § 8 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „Fraktionen und Fraktionsarbeitskreise“ durch die Worte „Fraktionen, Fraktionsarbeitskreise und sonstigen satzungsmäßigen…
In Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort „Gemeinderäte“ die Wörter „oder einer Fraktion“ eingefügt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.