Art. 1 Nr. 4 Buchst. c SN-17700Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und die Prüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
In Absatz 3 werden die Wörter „; § 2 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die integrative Unterrichtung von Schülern in…
Art. 4 Nr. 3 Buchst. a SN-2599Änderung der Schulordnung Förderschulen
In der Überschrift werden die Worte „Verhalten und Mitarbeit“ durch die Angabe „Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung“ ersetzt.
Art. 5 Nr. 7 SN-2541Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Förderschulen, der Schulordnung Mittelschulen, der Verordnung über die Abschlussprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen, der Schulordnung Gymnasien und der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung
„ 8. Entscheidung über die zugelassenen Hilfsmittel und die Art und Weise der Durchführung der Prüfung in dem jeweiligen Prüfungsfach und Prüfungsteil bei…
Art. 1 Nr. 3 Buchst. a SN-2599Änderung der Schulordnung Grundschulen
In der Überschrift werden die Worte „Verhalten und Mitarbeit“ durch die Angabe „Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung“ ersetzt.
Art. 3 Abs. 9 Nr. 3 Buchst. b SN-2599Änderung der Schulordnung Gymnasien
In Absatz 4 Satz 3 werden die Worte „Verhalten sowie die Mitarbeit“ durch die Angabe „Betragen, den Fleiß, die Mitarbeit und die Ordnung“ ersetzt.