Art. 6 Nr. 2 Buchst. c SN-5119Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung und zum Erlass forstverwaltungsrechtlicher Vorschriften
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Art. 5 Nr. 2 SN-5119Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung und zum Erlass forstverwaltungsrechtlicher Vorschriften
§ 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Art. 4 Nr. 2 Buchst. a SN-5189Verordnung der Sächsichen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Errichtung des Staatsbetriebes Sachsenforst
Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Ausbildungsstelle“.
Art. 5 Nr. 3 Buchst. c SN-5189Verordnung der Sächsichen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Errichtung des Staatsbetriebes Sachsenforst
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Art. 7 Satz 2 Nr. 2 SN-10933Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung beamtenrechtlicher Verordnungen
§ 5 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt geändert: