§ 63 Abs. 2 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Der Landesbildungsrat berät die oberste Schulaufsichtsbehörde bei Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Gestaltung des Bildungswesens. Der…
§ 49 Abs. 2 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Der Landeselternrat vertritt die schulischen Interessen der Eltern aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und berät die oberste…
Art. 5 Nr. 8 SN-17335Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung der Neuregelungen des Schulwesens im Freistaat Sachsen in schulartübergreifenden Verordnungen
§ 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Teilnahme der obersten Schulaufsichtsbehörde Die oberste Schulaufsichtsbehörde und die von ihr Beauftragten sind berechtigt, an…
§ 62 Abs. 2 SchumGGesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Vom 27. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Die Landesschulkonferenz ist von den zuständigen Stellen vor Durchführung von Maßnahmen in den in Absatz 1 Ziff. 1 bis 5 genannten Angelegenheiten zu hören.…
§ 55 Abs. 2 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Der Landesschülerrat vertritt die schulischen Interessen der Schüler aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und berät die oberste…