Art. 19 SN-3548Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten
In § 7 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über die Eingliederung von Spätaussiedlern und zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes sowie anderer…
Art. 11 Abs. 1 SN-3671Haushaltsbegleitgesetz 2003 und 2004
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Verwaltungsaufbauergänzungsgesetzes sowie des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes in der…
Art. 2 SN-17909Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…