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In § 97 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2002 (SächsGVBl. S. 86) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Sparkassenwesen“ die Worte „und eine Beteiligung an der Sachsen-Finanzgruppe“ eingefügt.
In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 9 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der…
Die Angabe „der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt…
Das Gesetz über den Sachsen-Finanzverband vom 3. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 190), in der bis zum 15. Februar 2002 geltenden Fassung, mit folgenden Maßgaben:
In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S.…
Nach Absatz 6 werden die folgenden Absätze 7 und 8 eingefügt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.