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Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages. Dies gilt auch für den Fall der Auflösung des Landtages.
Die Neuwahl muß vor Ablauf der Wahlperiode, im Fall der Auflösung des Landtages binnen sechzig Tagen stattfinden.
Der Landtag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Neuwahl zusammen. Die erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten einberufen und bis zur Wahl des Landtagspräsidenten geleitet.
Der Landtag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident kann den Landtag früher einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein Viertel der Mitglieder des Landtages oder die Staatsregierung es verlangt.
1Der Landtag bestimmt Zeitpunkt und Dauer seiner Sitzungen. 2Der Landtagspräsident kann den Landtag früher einberufen. 3Er ist dazu verpflichtet, wenn ein…
Der Landtag tritt spätestens am zwanzigsten Tag nach der Wahl zusammen. Der neugewählte Landtag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen Präsidenten…
1Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. 2Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung des Landtages, mit dem Zusammentritt des neuen Landtages. 3Die…
Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Die Neuwahl findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt. Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung…
Der erstgewählte Landtag, dem zugleich die Aufgabe einer verfassungsgebenden Landesversammlung obliegt, tritt spätestens am 14. Tag nach der Wahl zusammen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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