Gesetze
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Die Wahlprüfung ist Sache des Landtages. Er entscheidet auch, ob ein Mitglied sein Mandat verloren hat.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zulässig.
Das Nähere bestimmt ein Gesetz.
Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.
Über die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl, soweit sie der Wahlprüfung nach…
1Der Landtag prüft und entscheidet die Gültigkeit der Wahl. 2Er entscheidet auch über die Frage, ob ein Abgeordneter die Mitgliedschaft verloren hat.
Die Wahlprüfung ist Sache des Landtags.
Der Wahlprüfungsausschuss entscheidet über die Gültigkeit der Wahl oder von Teilen der Wahl, den Verlust der Mitgliedschaft in der Kammerversammlung sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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