Gesetze
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1Der Landtag prüft und entscheidet die Gültigkeit der Wahl. 2Er entscheidet auch über die Frage, ob ein Abgeordneter die Mitgliedschaft verloren hat.
Die Entscheidungen können beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zulässig.
Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.
über Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundestages, die die Gültigkeit einer Wahl oder den Erwerb oder Verlust der Mitgliedschaft eines Abgeordneten beim…
Führt eine Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren zum Verlust der Mitgliedschaft, so scheidet die oder der Abgeordnete mit Rechtskraft der Entscheidung aus dem…
über Anfechtungen von Entscheidungen des Landtages, die die Gültigkeit einer Wahl oder den Verlust der Mitgliedschaft eines/einer Abgeordneten im Landtag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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