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Der Wahlprüfungsausschuss wird im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor dem Wahltag vom Errichtungsausschuss berufen und bekannt gemacht. Er besteht aus
dem Vorsitz und der Stellvertretung jeweils mit der Befähigung zum Richteramt,
zwei von der Aufsichtsbehörde vorgeschlagenen Mitgliedern,
jeweils einem Pflichtmitglied der Pflegekammer aus jedem Tätigkeitsfeld gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2.
§ 2 Absatz 3 gilt entsprechend.
Zu den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses dürfen nicht berufen werden:
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Errichtungsausschusses,
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlausschusses sowie Wahlhelfende,
sich Bewerbende aus Wahlvorschlägen,
Vertrauenspersonen und deren Stellvertretung oder
Beschäftigte der Geschäftsstelle.
Der Wahlprüfungsausschuss entscheidet über die Gültigkeit der Wahl oder von Teilen der Wahl, den Verlust der Mitgliedschaft in der Kammerversammlung sowie die Rechtmäßigkeit der Feststellungen der Wahlleitung nach § 23 Absatz 3 Satz 1 und des Vorstandes des Errichtungsausschusses oder dessen Rechtsnachfolgerin nach § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2.
Der Wahlprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn aus den in Absatz 1 Satz 2 genannten Gruppen jeweils mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 Absatz 1 Satz 3…
Bei der Bestellung des Wahlvorstandes sind Beschäftigte auszuwählen, die eine Durchführung der Wahl nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen gewährleisten.
Die zuständige Behörde bestellt die Mitglieder nach Absatz 1 sowie deren Vertretung. Für jedes Mitglied ist mindestens eine Vertretung zu bestimmen. Vor der…
Die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses im Sinn des § 10 Absatz 2 des Landwirtschaftskammergesetzes und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter…
dass im Falle des § 108a Absatz 6 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds auch das zusammen mit…
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben der Wahlleitung oder deren ständiger Vertretung mindestens drei weitere Mitglieder oder deren Ersatzmitglieder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.