Art. 110 SVerf
1Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. 2In der Bindung an das Gesetz üben sie ihr Amt im Geist des demokratischen und sozialen Rechtsstaates aus.
1Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. 2In der Bindung an das Gesetz üben sie ihr Amt im Geist des demokratischen und sozialen Rechtsstaates aus.