Art. 2 Abs. 6 Nr. 8 SN-20697Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen
Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt:
Art. 1 SN-1545Gesetz zur Änderung des Sächsischen Steuerberatungsversorgungsgesetzes
§ 7 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen (Sächsisches…
Art. 5 Nr. 4 Buchst. e SN-9699Gesetz über die Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe im Freistaat Sachsen und über die Änderung weiterer Gesetze
Absatz 7 wird wie folgt gefasst:
Art. 3 Abs. 7 Nr. 14 SN-20697Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen
Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt:
Art. 1 Nr. 1 SN-18007Gesetz zur Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes
In § 3 Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „des Gesetzes über die Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe im Freistaat Sachsen…